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Ab sofort kann der Rechner zur Fristenberechnung nach §§ 186ff. BGB auch Fristen berechnen, welche in Werktagen bemessen sind.
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Abgelegt in Studium, till.menke.mobi, tillmenke.de, Zivilrecht von Till Menke am 14.06.2026 um 00:09:07 Uhr