Ab sofort kann der Rechner zur Fristenberechnung nach §§ 186ff. BGB auch Fristen berechnen, welche in Werktagen bemessen sind.
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Dem Internetdokument wurde eine Seite mit Erläuterungen und Rechtsquellen zum dabei verwendeten Werktagsbegriff hinzugefügt. Die neue Funktion wird mit der nächsten Aktualisierung auch in die Anwendung „Juristenrechner“ eingearbeitet werden.
Abgelegt in Studium, till.menke.mobi, tillmenke.de, Zivilrecht von Till Menke am 14.06.2026 um 00:09:07 Uhr
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