Willenserklärung und Vertragsschluss 20.04.2021

Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und dem Erklärungsempfänger den Vertragsschluss in einer Weise anträgt, dass das Zustandekommen nur noch von dessen Zustimmung abhängt und er den Antrag durch ein einfaches „Ja“ annehmen könnte. Dazu muss der Antrag inhaltlich bestimmt oder im Wege der Auslegung (§§ 133, 157 BGB, §§ 315ff. BGB) bestimmbar sein, d. h. Regelungen hinsichtlich aller Punkte enthalten, deren Festlegung für den konkreten Vertragstyp unverzichtbar ist (sogenannte „essentialia negotii“).