Package de.tillmenke.studium.informatik.masterarbeit.zivilrecht
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ClassDescriptionprüft die Anfechtung, wenn entsprechende Erklärungen im Sachverhalt gekennzeichnet wurdenprüft eine einzelne Anfechtung (Abgrenzung: Klasse "Anfechtung" prüft alle und greift auf diese Klasse zurück)Platzhalter für die Prüfung der AnfechtungsfristPlatzhalter für die Prüfung des Anfechtungsrechtsprüft, ob ein Anspruch entstanden ist und berücksichtigt dabei sowie allgemeine als auch besondere (von der Anspruchsgrundlage abhängige) Anwendungsvoraussetzungen, rechtshindernde Einwendungen, Erlöschensgründe sowie Durchsetzbarkeitshindernisseprüft, ob ein Anspruch durchsetzbar istnimmt eine grobe Einschätzung der Verjährungsmöglichkeit vor und fragt anschließend den Eintritt der Verjährung abfragt die allgemeinen Zurückbehaltungsrechte gesammelt ab, um Nutzerabfragen zu reduzierenprüft, ob ein bestimmter Anspruch entstanden istprüft, ob der Entstehung eines Anspruchs Hinderungsgründe entgegenstehenprüft, ob ein Anspruch erloschen istfragt die allgemeinen Erlöschensgründe gesammelt ab, um Nutzerabfragen zu reduzierenSchnittstelle einer Anspruchsgrundlage; erweitert die Tatbestandsschnittstelle um Zuordnungen von besonderen Festlegungen zu allgemeinen Prüfungspunktenprüft, ob eine bestimmte Anspruchsgrundlage anwendbar istSupertyp für alle Klassen, welche den Inhalt einer Willenserklärung (Geschäftswille) repräsentierenrepräsentiert den Geschäftswillen zur Anfechtung einer Willenserklärungrepräsentiert eine zivilrechtliche Leistung als RechtsfolgePlatzhalter für die Prüfung des Minderjährigenrechtsprüft das Entstehen des Anspruchs aus § 433 Abs. 1 BGBprüft das Entstehen des Anspruchs aus § 433 Abs. 2 BGBrepräsentiert eine sonstige Leistung (keine Geldleistung) als RechtsfolgeArt der Leistungprüft die Wirksamkeit der Stellvertretung bei einer Willenserklärungprüft die Offenkundigkeit der Stellvertretung (entsprechend der rechtlichen Wertung im Sachverhalt, vgl.prüft die Vertretungsmacht für die Stellvertretungprüft die Zulässigkeit der Stellvertretung (unter der zutreffenden Prämisse, dass sie in diesem Anwendungsbeispiel (Kaufvertrag) stets zulässig ist)prüft die Zurückweisung gem. § 174 BGB (unter der zutreffenden Prämisse, dass sie in diesem Anwendungsbeispiel (Kaufvertrag --> keine einseitige Gestaltungserklärung) stets unzulässig ist)prüft eine Anspruchsgrundlage eines vertraglichen Erfüllungsanspruchsprüft eine Anspruchsgrundlage eines vertraglichen Erfüllungsanspruchs auf die Gegenleistung (in Geld)prüft eine Anspruchsgrundlage eines vertraglichen Anspruchs auf die vertragstypische Hauptleistungrepräsentiert die Rechtsfolgen eines Vertragsprüft das Zustandekommen eines Vertrags durch korrespondierende Willenserklärungenermöglicht die Wahl, ob der Vertragsschluss einfach oder vertieft geprüft werden sollPrüfung des Vorliegens einer Willenserklärung in einem Kommunikationsaktprüft die Abgabe der Willenserklärungprüft, ob eine Annahmefrist gewahrt wurdeprüft, ob eine Annahme mit dem Antrag übereinstimmtrepräsentiert das Prüfungsergebnis der Klasse Willenserklärung.gibt die Stellung der Willenserklärung im Prozess des Vertragsschlusses anGegenüber der üblichen juristischen Prüfung weist der Tatbestand der Willenserklärung die Besonderheit auf, dass seine Nichterfüllung nicht zwangsläufig zu der Rechtsfolge des Nichtvorliegens einer Willenserklärung führt.Die Rechtsfolgeklasse für den speziellen Ergebniswertprüft den objektiven Tatbestand der Willenserklärungprüft aus objektiver Sicht das Vorliegen des Geschäftswillenprüft aus objektiver Sicht das Vorliegen des Handlungswillen (und geht dabei in der Vorlage davon aus, dass dieser stets vorliegt)prüft aus objektiver Sicht das Vorliegen des Rechtsbindungswillenprüft den objektiven Tatbestand der Willenserklärungprüft aus subjektiver Sicht das Vorliegen des Geschäftswillenprüft aus subjektiver Sicht das Vorliegen des Handlungswillen (und geht dabei in der Vorlage davon aus, dass dieser stets vorliegt)prüft aus subjektiver Sicht das Vorliegen des Rechtsbindungswillenprüft die Übereinstimmung mehrerer Willenserklärungenprüft den Tatbestand der Willenserklärung anhand der verschiedenen Ansichtenprüft den Tatbestand der Willenserklärung anhand der Erklärungstheorieprüft den Tatbestand der Willenserklärung anhand einer Theorie, welche durch eine abstrakte Methode definiert wird.prüft den Tatbestand der Willenserklärung anhand der vermittelnden Ansichtprüft den Tatbestand der Willenserklärung anhand der Willenstheorieprüft die Abgabe der Willenserklärungrepräsentiert eine Geldzahlung als RechtsfolgeWährungenDamit ein im Zivilprozess geltend gemachter Anspruch zugesprochen wird, reicht es aus, dass er mindestens in der geforderten Höhe besteht.