Legitimation


Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.

Quelle: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Nordatlantikpakt-Organisation Brüssel: Der Nordatlantikvertrag

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