Package de.tillmenke.studium.informatik.masterarbeit.strafrecht
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ClassDescriptionInterface als Kennzeichnung und mit Standarddefinition "Absicht" zur Implementierung entsprechender subjektiver Straftatbestandsmerkmaleprüft den Straftatbestand "Betrug"prüft das Tatbestandsmerkmal "Bereicherungsabsicht" des Straftatbestandes "Betrug"prüft das Tatbestandsmerkmal "Irrtum" des Straftatbestandes "Betrug"prüft das Tatbestandsmerkmal "Rechtswidrigkeit" des Straftatbestandes "Betrug"prüft das Tatbestandsmerkmal "Vermögensschaden" des Straftatbestandes "Betrug"prüft das Tatbestandsmerkmal "Täuschung" des Straftatbestandes "Betrug"prüft das Tatbestandsmerkmal "Vermögensverfügung" des Straftatbestandes "Betrug"Interface als Kennzeichnung und mit Standarddefinition "Dolus Directus 2.prüft EntschuldigungsgründePlatzhalter für nutzerspezifische Entschuldigungsgründeprüft den Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen" nach Ansicht des BGHprüft das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen" nach hLprüft das Tatbestandsmerkmal "Nichtleistungsabsicht" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"prüft den Straftatbestand "Erschleichen von Beförderungsleistungen" als Spezialfall des Straftatbestands "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Tatobjekt" in der Form "Automat" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Tatobjekt" in allen Formen des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Tatobjekt" in der Form "Kommunikationsnetz" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Tatobjekt" in der Förm "Beförderung durch ein Verkehrsmittel" des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"prüft das Tatbestandsmerkmal "Tatobjekt" in der Form "Zutritt zu ..." des Straftatbestandes "Erschleichen von Leistungen"Interface als Kennzeichnung und mit Standarddefinition "Gefahr" zur Implementierung entsprechender Prüfungenprüft das subjektive Rechtfertigungselementführt die Strafbarkeitsgesamtprüfung durch (Schuldigkeit bezüglich einzelner Taten + Konkurrenzen ==> Strafbarkeit)prüft den Irrtum gem. § 17 StGBprüft ein Kausalitätserfordernisprüft die Konkurrenzen zwischen mehreren Straftatenprüft Gesetzeskonkurrenzprüft Idealkonkurrenzprüft im Rahmen der Idealkonkurrenz, ob Tateinheit vorliegtprüft, ob mehrere Tatbestände erfüllt sindprüft Realkonkurrenzspeichert eine Liste von nach einem Konkurrenzenprüfungsschritt übrig bleibenden Straftatenermöglicht entgegen dem Standardverhalten (Prüfungspunkt stets erfüllt) die Angabe einer Mindestzahl als Vergleichswert zur KonkurrenzenRechtsfolgeArbeitsmodi des Vergleichersprüft den Rechtfertigungstatbestand "Notstand"prüft den Entschuldigungstatbestand "Notstand"Prüft die Zumutbarkeit im Rahmen des § 35 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 34 StGBprüft den Rechtfertigungstatbestand "Notwehr"prüft den Notwehrexzess gem. § 33 StGBprüft den Notwehrexzess gem. § 33 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 32 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 32 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 32 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 32 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 32 StGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 32 StGBprüft spezielle bürgerlich-rechtliche Rechtfertigungsgründeprüft § 904 BGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 904 BGBprüft § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers)prüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 859 BGBprüft § 228 BGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 228 BGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 228 BGBprüft §§ 229-231 BGB (Selbsthilfe)prüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 229 BGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 229 BGBprüft das bezeichnungsgebende Merkmal des § 229 BGBmögliche Rechtsfolgen einer Schuldfähigkeitsprüfungermöglicht die Angabe eines Mindestwertes als Vergleichswert zur enum-Rechtsfolge "Schuldfähigkeit" (deren equals-Methode nicht überschreibbar ist), und damit auch bei der enum-Rechtsfolge eine Vergleichbarkeit des PrüfungsfolgeergebnissesArbeitsmodi des Vergleichersprüft die RechtswidrigkeitPlatzhalter für nutzerspezifische Rechtfertigungsgründeprüft die Schuldprüft die Schuldfähigkeitprüft, ob ein Beschuldigter wegen Alkohols gem. § 20 StGB schuldunfähig ist.prüft, ob ein Beschuldigter gem. § 19 StGB schuldunfähig ist.prüft, ob ein Beschuldigter aus anderen Gründen als einer Alkoholintoxikation gem. § 20 StGB schuldunfähig oder gem. § 21 StGB vermindert schuldfähig ist.allgemeiner Aufbau der Prüfung einer Straftatallgemeiner Aufbau der Prüfung des Tatbestandes einer Straftat; wird nicht durch Vererbung, sondern durch Übergabe der Prüfmerkmale im Konstruktur für bestimmte Straftat konfiguriertallgemeiner Aufbau der Prüfung des objektiven Tatbestandes einer Straftat; wird nicht durch Vererbung, sondern durch Übergabe der Prüfmerkmale im Konstruktur für bestimmte Straftat konfiguriertSupertyp für alle StraftatbestandsmerkmaleMarkierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches eine objektive Strafbarkeitsbedingung darstellt (also im subjektiven Tatbestand nicht geprüft werden muss)Markierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches nach dogmatischen Kriterien als "Rechtswidrigkeit" klassifiziert werden muss und im Tatbestand geprüft wirdMarkierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches nach dogmatischen Kriterien als "Taterfolg" klassifiziert werden mussMarkierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches nach dogmatischen Kriterien als "Tathandlung" klassifiziert werden mussMarkierungsschnittstelle für ein Unterlassen als Äquivalent einer TathandlungMarkierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches nach dogmatischen Kriterien als "Tatobjekt" klassifiziert werden mussMarkierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches nach dogmatischen Kriterien als "Tatort" klassifiziert werden mussMarkierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches nach dogmatischen Kriterien als "Tatsubjektanforderung" klassifiziert werden muss (spezielle Anforderungen an das Tatsubjekt, d. h. an die Person des Täters (z.Markierungsschnittstelle für ein Straftatbestandsmerkmal, welches eine überschießende Innentendenz darstellt (also nur im subjektiven Tatbestand geprüft werden muss)allgemeiner Aufbau der Prüfung des subjektiven Tatbestandes einer Straftat; wird nicht durch Vererbung, sondern durch Übergabe der Prüfmerkmale im Konstruktur für bestimmte Straftat konfiguriertallgemeiner Aufbau der Prüfung des Vorsatzes bezüglich aller Merkmale des objektiven Tatbestandes einer Straftat; wird nicht durch Vererbung, sondern durch Übergabe der Prüfmerkmale im Konstruktur für bestimmte Straftat konfiguriertprüft die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahmeprüft das Vorliegen der Angemessenheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitprüft das Vorliegen der Erforderlichkeit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitprüft das Vorliegen der Geeignetheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitprüft das Vorliegen eines legitimen Zwecks im Rahmen der Verhältnismäßigkeitallgemeiner Aufbau der Prüfung des Vorsatzes bezüglich eines Merkmals des objektiven Tatbestandes einer Straftat; wird nicht durch Vererbung, sondern durch Übergabe der Prüfmerkmale im Konstruktur für bestimmte Straftat konfiguriert